"Wer sein Ziel kennt, findet den Weg."
(Laotse )
Die südl. Fröttmaninger Heide, um die es hier geht und die Teil einer Großstadt mit stark anwachsender Einwohnerzahl ist, muss eine Verordnung erhalten, die
- umsetzbar ist
- den Belangen der Bevölkerung gerecht wird
- weiterhin Naherholung ermöglicht.
Dies kann als Naturschutzgebiet mit einer Reihe von Ausnahmeregelungen erfolgen:
- Betretungsverbot der Fläche nur während der Brutzeit der Bodenbrüter (März- 15.Juli) und nur in der entsprechenden Zone
- ganzjähriges Betreten des gesamten Wegenetzes
- umgehende Freigabe der bereits 2013 entmunitionierten Wege für die Bevölkerung, nicht nur für Schäfer, Jäger und LKW-Verkehr
- kein Leinenzwang für Hunde auf dem gesamten Wegenetz
- keine Kommerzialisierung des Heideerlebens
(siehe Heideflächenverein)
Das Gebiet der südlichen Fröttmaninger im stadtnahen Teil könnte aber auch
- reines FFH-Gebiet (europäisches Naturschutzgebiet) bleiben oder
- Landschaftsschutzgebiet werden.
Dass eine Ausweisung als NSG auch geändert werden kann, zeigt das 2015 aufgehobene NSG Steigerwald.
Dem Betretungsverbot wegen fehlender Entmunitionierung kann der Hinweis abhelfen:
Betreten wegen möglicher Munitionsbelastung auf eigene Gefahr