Fröttmaninger Heide

erleben und bewahren

IG-Heide

Aktuelles

Stand: April 2020

Erhalt eines Antwortschreibens (siehe Link) vom Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) vom 27.03.20.

Stand: Januar 2020

Nachdem auf der südl.Fröttmaninger Heide im Jahr 2019 weitere großflächige Abholzungen erfolgten (s.u.: Kahlschlag unter dem Mäntelchen der Entmunitionierung), verfasste die IG Heide ein Schreiben an OB Reiter und weitere Entscheidungsträger.

Die IG Heide wurde vom Heideflächenverein (HFV) zu einem Ortstermin eingeladen, an dem auch ein Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und Gebietsbetreuer Tobias Maier teilnahmen.

Hierbei ging es um die zu dem Zeitpunkt aktuellen und inzwischen zum Teil umgesetzten Pläne des HFV, die Bewachsung der Südseite des Walles abzuholzen und der Errichtung einer Aussichtsplattform innerhalb des Walles.

Am 23.12.2019 erhielten wir ein Antwortschreiben vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung, UNB.
Während unserer Forderung, keine mutwillige Vernichtung natürlich gewachsener Lärm- und Luftfilter vorzunehmen zumindest insoweit gefolgt wurde, als die Abholzungen am Wall in einem sehr viel geringeren als geplanten Ausmaß stattfanden, sieht es bei der Errichtung der Plattform anders aus.

Entgegen unserer (IG Heide) Meinung zur Aussichtsplattform,die seitens HFV und UNB sogar erfragt wurde, wurde diese inzwischen errichtet.
Damit sind unsere Befürchtungen eingetreten, nämlich die, einer mehr als Schildbürger reifen "Leistung": Abtragen einer bestehenden Anhöhe (ca.2,5m hoher Wall) um eine ca. 1m hohe Aussichts (!) plattform zu errichten, von der aus man nun den Verkehr auf der A99 beobachten kann.

Diese Maßnahme taugt für einen Eintrag ins Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes.

Dagegen warten die Besucher der Heide immer noch auf Freigabe aller schon seit 2013 entmunitionierten Wege, und die Hundehalter unter ihnen immer noch auf die Möglichkeit, einen Sachkundenachweis zu erbringen als Voraussetzung für die Entbindung von der Leinenpflicht.

Entgegen anderslautender Behauptungen einzelner Naturschutzwächter, gibt es auf der südl. Fröttmaninger Heide keine generelle Leinenpflicht, sondern sehr spezifische Regelungen.

Unabhängig davon bleiben die Hundehalter unter uns bei rücksichtsvollem Verhalten im Allgemeinen und naturschützendem Verhalten im Speziellem insofern, als sie von März bis Juli Flächen, auf denen Bodenbrüter ihren Nachwuchs aufziehen, meiden.

Fragen, Rückmeldungen, Erfahrungen, Anregungen, Kritik gerne unter: ig.heide@gmx.de

Kahlschlag unter dem Mäntelchen der Entmunitionierung

Stand: 19.05.2018

"Den Bock zum Gärtner gemacht."
Die Stadt München hat aus gutem Grund eine Baumschutzverordnung. Diese soll Baumfrevel und blindwütiges Abholzen von Grünbestand unterbinden. Ferner gibt diese Verordnung der Stadt die Möglichkeit an die Hand eine Ersatzpflanzung vom jeweiligen Grundeigentümer zu verlangen, im Falle von Abholzung und Frevel.

Jetzt hat die Stadt München allerdings in der Fröttmanninger Heide den Bock zum Gärtner gemacht. Und das im Naturschutzgebiet und ausgerechnet den Heideflächenverein als Verwalter der Fröttmanninger Heide.

Mehre Hektar gewachsenes Grün wurden unter dem Vorwand der Entmunitionierung abgeholzt. Ein weiter so, ist nicht mehr hinnehmbar.

Einige sehr große Haufen an Grünzeug liegen zum Abtransport bereit, oder wurden bereits abtransportiert. Kann sich jedermann anschauen.

Also: entweder wird das weitere Abholzen gestoppt oder Ersatzpflanzung im Umfang der abgeholzten Flächen wird geleistet.
Zusätzlich zum Stopp der Abholzung.

Vorher
Vor dem Kahlschlag

Jetzt
Aktuell

Fast aktuell

Am 09.05.2016 ist die Verordnung zum Naturschutzgebiet Südliche Fröttmaninger Heide in Kraft getreten.

Für uns Heidebesucher bedeutet das, dass wir uns auf dem größten Teil der Fläche und auf weiten Abschnitten des Wegenetzes regelwidrig aufhalten, denn wir unterliegen nun einem doppelten Betretungsverbot:
- dem aus Sicherheitsgründen und dem aus Naturschutzgründen.

Die IG Heide setzt sich seit über einem Jahrzehnt dafür ein, dass die Südliche Fröttmaninger Heide als ein Naherholung ermöglichendes FFH-Gebiet (europäisches Naturschutzgebiet), besonders für die Bürger des Münchner Nordens, erhalten bleibt.

Wir mussten und müssen dabei an vielen Fronten kämpfen:

- gegen die Vorstellungen der Regierung von Oberbayern (ROB)
- gegen die Ansprüche des Heideflächenvereins
- gegen den "eigenen" Bezirksausschuss (BA12, Vorsitz: Werner Lederer-Piloty)
- gegen die stadtbürgerfeindlichen Pläne der Naturschutzverbände
- und, zu Beginn zumindest, gegen die Absichten der LH München.

Die Regelungen in der Verordnung wären ohne die Intervention der LH München, die damit stückweise der Argumentation der IG Heide gefolgt ist, noch restriktiver ausgefallen.

Allerdings enthält die Verordnung immer noch viele Regelungen, die so stark gegen jede Vernunft sprechen und dermaßen unpraktikabel sind, dass wir (die Initiatoren der IG Heide) sie nicht befolgen werden:
Wir werden die Wege, die bereits 2013 als entmunitioniert freigegeben wurden, aber dennoch nicht im erlaubten Wegenetz der Verordnung erscheinen, begehen.
Brief 5.11.2015 Reg.v.Oberbayern.pdf
Die Hundehalter unter uns werden sich keiner vierfachen Kontrolle (u.A. Mitführen eines Lichtbildausweises des Hundes, Registrierung aller hundeführenden Familienmitglieder, Plakette für den Hund, 'Hundeführerschein' mitführen) unterziehen, um den Hund dann nur im Herbst und Winter auf den Wegen ableinen zu dürfen.

Wir berufen uns bei der Verweigerung oben genannter Kontrollmaßnahmen auf folgende Information:

Im Beschluss vom 21.10.2015 hat der Stadtrat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, sich mit der Bayerischen Tierärztekammer und dem Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung der Tierärztlichen Fakultät der LMU in Verbindung zu setzen, um den Führerschein als Sachkundenachweis den Anwohnern der Südlichen Fröttmaninger Heide zügig innerhalb der Übergangsfrist von zwei Jahren anzubieten. Das Referat wird beauftragt, sich mit dem Heideflächenverein e.V. (HFV) in Verbindung zu setzen, um im Heidehaus entsprechende Kurse für den Hundeführerschein zu ermöglichen. Im Beschlussvollzugskontrollbericht lesen wir unter "Erledigungsvermerk" weiter, dass sich das Referat bei oben genannten Institutionen über die vorhandenen Möglichkeiten, den Hundeführerschein zu erwerben informiert hat und im Gespräch mit dem HFV am 22.01.2016 die Thematik diskutiert hat.
Der "Erledigungsstatus" lautet : Im Zeitplan.

Unter diesem Aspekt empfehlen wir erst recht kein übereiliges Erfüllen von unsinnigen Auflagen.

Was wir weiterhin, wie auch in den letzten Jahrzehnten, tun werden:

Wir verhalten uns Natur schützend:
- Wir meiden Flächen, auf denen die Bodenbrüter ihren Nachwuchs aufziehen.
- Wir sammeln Müll auf.
- Hundehalter halten ihren Hund im Einwirkungsbereich, rücksichtsvoll mit und ohne Leine.
- Wir lassen den Hundekot nicht in der Heide liegen.

Das Wichtigste wird sein, dass wir uns als Heidebesucher nicht gegeneinander ausspielen lassen.

Wir sollten uns auch darüber austauschen, ob und welche Erfahrungen mit Begegnungen mit Naturschutzwächtern gemacht wurden/werden.

Bitte schreiben Sie uns unter :
ig.heide